09.09.2021 - Kosmetik
Kosmetische Rohstoffe: Untersuchen Sie die Qualität nach Verordnung (EG) 1223/2009
Kosmetische Rohstoffe müssen für die Herstellung von Kosmetika geeignet und sicher sein (Verordnung (EG) 1223/2009). In den allermeisten Fällen belegen Unterlagen der Rohstoffhersteller inklusive Analysenzertifikate die Qualität der eingesetzten Rohstoffe.
Nichtsdestotrotz kann die Qualität von Rohstoffen – vor allem wenn aus natürlichen Quellen stammend – starken Schwankungen unterliegen. Überprüfen Sie daher stichprobenartig anhand bestimmter Prüfparameter die Qualität Ihrer eingesetzten Rohstoffe. Parameter können hierbei sein:
- Mikrobiologische Qualität (ISO 17516)
- Pestizide
- Schwermetalle
- Allgemeine chemisch-physikalische Parameter wie pH-Wert, Dichte, Viskosität etc.
Das BAV Institut im Verbund der internationalen Tentamus-Laborgruppe führt alle relevanten mikrobiologischen und chemischen Prüfungen für Sie durch.
Gerne unterstützen wir Sie auch im Hinblick auf die Auswahl produktspezifischer Parameter und beraten Sie zu Prüfhäufigkeiten ebenso wie zur Bewertung der Ergebnisse.
Wir freuen uns auf Ihren Anruf.