16.06.2017 - Lebensmittel
LMIV: Termin Herkunftskennzeichnungsverpflichtung für „primäre Zutaten“ verschoben - In BAV Newsletter 04/2014
Die Verpflichtung der Kennzeichnung der Herkunft von primären Zutaten (Zutaten, die über 50 % des Lebensmittels ausmachen oder wertgebend für das Produkt sind), wenn das Ursprungsland des Produktes angegeben wird, verschiebt sich. Die Verpflichtung kann nicht am 13.12.2014 in Kraft treten, da die dafür notwendige Durchführungsrechtsakte noch nicht erlassen wurde. Mit dem Erlass und Übergangsfrist ist allerdings nicht vor Mitte/Ende 2016 zu rechnen. Somit besteht bis dahin keine Verpflichtung zur Kennzeichnung.
(Quelle: Rundschreiben BLL-251-2014)