09.12.2024 - Lebensmittel

Lebensmittelsicherheit: Cumarin in Zimtsternen – kaum Überschreitungen der Höchstmenge

Zimtsterne, Lebkuchen und andere zimthaltige Köstlichkeiten erfreuen sich besonders in der Vorweihnachtszeit großer Beliebtheit. Doch der im Zimt enthaltene Aromastoff Cumarin kann bei übermäßigem Verzehr bei empfindlichen Personen zu Leberentzündungen führen. Um Verbraucherinnen und Verbraucher zu schützen, wurde für Cumarin in zimthaltigen Lebensmitteln eine Höchstmenge von 50 mg/kg festgelegt.

Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) untersuchte in den Jahren 2022, 2023 und 2024 (Stand KW 47) insgesamt 132 Proben von Zimtsternen. Dabei zeigte sich: Nur in 3 % der Fälle wurde die zulässige Höchstmenge überschritten.

Von 52 Proben aus dem Einzelhandel und Großbäckereien hielt jede die Vorgabe von 50 mg/kg ein. Bei den 80 handwerklich hergestellten Proben wurden in vier Fällen (drei aus dem Jahr 2022 und einer aus 2023) Überschreitungen festgestellt, die beanstandet wurden. Besonders positiv: In 25 handwerklich hergestellten Zimtsternen konnte überhaupt kein Cumarin nachgewiesen werden.

Was ist Cumarin?

Cumarin ist ein natürlicher Inhaltsstoff mit einem süßen, vanilleartigen, würzigen Duft. Er kommt unter anderem in Waldmeister, Tonkabohnen und verschiedenen Zimtsorten vor. Der Cumaringehalt in Lebensmitteln hängt stark von der verwendeten Zimtsorte ab.

Ceylon-Zimt (aus Sri Lanka, Südindien, Madagaskar oder Brasilien) enthält nur minimale Mengen an Cumarin.
Cassia-Zimt (aus China und Indonesien) hingegen kann über 1000 mg/kg Cumarin enthalten.
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) empfehlen einen tolerierbaren täglichen Aufnahmewert (TDI) von 0,1 mg Cumarin pro Kilogramm Körpergewicht. Eine kurzfristige Überschreitung dieses Wertes gilt jedoch als unbedenklich.


Das LGL – Lebensmittelsicherheit im Fokus

Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) ist die zentrale Fachbehörde des Freistaats Bayern für Themen wie Lebensmittelsicherheit, Gesundheit und Arbeitsschutz. Getreu dem „One-Health-Ansatz“ verbindet das LGL Wissen aus verschiedenen Fachgebieten wie Human- und Veterinärmedizin, Lebensmittelchemie oder Biologie.

In unseren Tentamus-Laboren führen wir die Untersuchung auf Cumarin regelmäßig durch. Wir liefern Ihnen schnelle und zuverlässige Ergebnisse. Für Fragen stehen Ihnen unsere Kundenberaterinnen und Kundenberater sehr gerne zur Verfügung.

 

Quelle: www.lgl.bayern,de