03.09.2020 - Lebensmittel
Lebensmittelverband Deutschland: Wirtschaftsrichtlinien
Seit seiner Gründung hat der Lebensmittelverband Deutschland (vormals BLL) in enger Zusammenarbeit mit verschiedenen Fachverbänden zahlreiche Wirtschaftsrichtlinien erarbeitet.
Wirtschaftsrichtlinien sind ein wichtiges Auslegungshilfsmittel, wenn es um die Ermittlung einer Verkehrsauffassung geht. Dazu werden zunächst die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften, dann die Leitsätze des Deutschen Lebensmittelbuches und – sofern diese fehlen – auch Empfehlungen oder Richtlinien von Herstellerorganisationen, wie etwa die Richtlinien des Lebensmittelverbands Deutschland, herangezogen. Wirtschaftsrichtlinien sind rechtlich nicht verbindlich, jedoch für alle am Markt Beteiligten ein wichtiges und nützliches Hilfsmittel.
Im Folgenden eine Auflistung der vom Lebensmittelverband Deutschland veröffentlichten Richtlinien zu den verschiedenen Produktgruppen:
- Richtlinie zur Beurteilung von Senf (2019)
- Richtlinie für Mayonnaise, Salatmayonnaise und Remoulade (2019)
- Richtlinien für die Backtriebmittel Backpulver, Hirschhornsalz und Pottasche (2018)
- Richtlinie über die Verwendung von geografischen Hinweisen bei Brotbezeichnungen (2018)
- Richtlinie für Backmittel (2017)
- Richtlinie für Fruchtzubereitungen zur Herstellung von Milcherzeugnissen (2016)
- Richtlinie für Vanille-Zucker und Vanillin-Zucker (2007)
- Richtlinie für Zuckerwaren (2017)
- Richtlinie für Schneidebohnen, milchsäurevergoren (1995)
- Richtlinie für Stärke und bestimmte Stärkeerzeugnisse (2014)
- Richtlinie für die Herstellung und das Inverkehrbringen von Reis, Naturreis und Bruchreis (2015)
- Richtlinie zur Beurteilung von Suppen und Soßen (2015)
Die Richtlinien können unter www.lebensmittelverband.de kostenlos heruntergeladen werden.
Für Fragen stehen Ihnen unsere Kundenbetreuer gerne zur Verfügung.
Quellen: Lebensmittelverband Deutschland e. V. – https://www.lebensmittelverband.de