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18.10.2019 - Lebensmittel

Mikrobiologische Lebensmitteluntersuchungen nach der VO (EG) 2073/2005

Mikrobiologische Lebensmitteluntersuchungen nach der VO (EG) 2073/2005

In der Verordnung (EG) Nr. 2073/2005 sind die mikrobiologischen Kriterien für Lebensmittel festgelegt. Hierbei werden mikrobiologische Eigenkontrollen der Unternehmen gefordert. Dabei ist zu überprüfen ob z. B. Lebensmittelsicherheitskriterien in verzehrfertigen Lebensmitteln für Listeria monocytogenes oder Salmonellen eingehlaten werden. Gleiches gilt für Prozesshygienekriterien für bestimmte Lebensmittelgruppen für Parameter wie z. B. Enterobakterien, Escherichia coli, Koagulase-positive Staphylokokken oder Präsumtive Bacillus cereus. Die hier aufgeführten Punkte können als eine Art Checkliste für die Vorbereitung der Unternehmen auf behördliche Kontrollen verwendet werden:

Diese Liste kann selbstverständlich nicht alle Kontrollpunkte der Überwachung abbilden und bezieht sich hauptsächlich nur auf die Kriterien der VO (EG) 2073/2005. Darüber hinaus sind Aspekte, die sich aus der Sorgfaltspflicht oder anderer Vorgaben bzw. Empfehlungen, die den aktuellen technischen Stand widerspiegeln, zu berücksichtigen.

Für Fragen stehen Ihnen unsere Kundenberater gerne zur Verfügung.