29.06.2020 - Lebensmittel
Mikrobiologische Vorgaben in der Verordnung (EU) Nr. 142/2011 für rohes Heimtierfutter geändert
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Im Bereich tierische Nebenprodukte wurden zwei Änderungsverordnungen im Amtsblatt der EU bekannt gemacht.
Unter anderem wird der Schwellenwert für Enterobakterien für rohes Heimtierfutter von 10 KBE/g auf 500 KBE/g angehoben und als Prozesshygienekriterium definiert. Außerdem werden Meldepflichten für Unternehmer bei Überschreitung der Kriterien eingeführt. Die Neuerungen gelten bereits ab dem 30.06.2020!
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