16.11.2017 - Mikrobiologie
Nachweis und Beurteilung pathogener Yersinia enterocolitica in Lebensmittel
Der Keim Yersinia enterocolitica ist seit vielen Jahren der dritthäufigste Zoonoseerreger in Deutschland sowie der EU. Allein in Deutschland gab es über 2.700 gemeldete Yersiniosen. Dabei handelt es sich um klassische Magen-Darminfektionen, die aber auch insbesondere bei immungeschwächten Menschen schwerwiegende Folgen haben können. Ausgelöst werden diese Erkrankungen meist durch den Verzehr von Produkten mit nicht durcherhitzten Schweinefleisch wie z. B. Mettbrötchen.
Aus diesem Grund entnimmt die Lebensmittelüberwachung in Regionen, in denen Produkte wie z. B. Mettbrötchen eine beliebte Spezialität darstellen, vermehrt diese Proben zur Prüfung auf Yersinia enterocolitica. Aufgrund der hohen Durchseuchung der Schweinebestände, ist Schweinefleisch relativ häufig mit diesem Erreger belastet. Dementsprechend stellt sich die Frage der Beurteilung pathogener Yersinienbefunde in verzehrfertigen Lebensmitteln.
Es gibt hier international sowie in Fachkreisen durchaus unterschiedliche Meinungen, allerdings gab es in 2017 von ALTS eine Bestätigung eines früheren ALTS-Beschlusses, dass verzehrsfertige Lebensmittel mit qualitativem Nachweis pathogener Yersinien (Y. entercolitica und Y. pseudotuberculosis) als inakzeptabel kontaminiert und für den Verzehr durch den Menschen ungeeignet im Sinne des Art. 14 Abs. 2 lit. b i. V. m. Art. 14 Abs. 5 der VO (EG) Nr. 178/2002 anzusehen sind. Somit kann der Nachweis pathogener Yersinien in einem verzehrfertigen Lebensmittel für den verantwortlichen Unternehmen erhebliche Konsequenzen haben z. B. Beanstandung, Rückruf,...).
Aus Sicht des BAV Instituts sowie anderer Fachkreisen wäre für pathogene Yersinien eine wissenschaftlich fundierte Risikobewertung durch die EFSA erforderlich, da unklar ist ob geringe Keimgehalte bereits Erkrankungen hervorrufen. Eine abgestufte Bewertung mit einem quantitativen Grenzwert wie z. B. für Listeria monocytogenes könnte auch für pathogene Yersinien die sinnvollere Lösung darstellen. Es bleibt abzuwarten, inwiefern es künftig mit diesem Thema weiter geht. Wir werden Sie darüber auf jeden Fall informiert halten.
Für weitere Fragen dazu, können Sie gerne unsere Kundenbetreuer kontaktieren.