28.06.2022 - Kosmetik

Neues EuGH-Gerichtsurteil – Verwechselbarkeit Kosmetik mit Lebensmitteln

 

Ein neues Urteil des EuGH vom 2. Juni 2022 (Rechtssache C-122/21) beschäftigt sich mit der Frage der Verwechselbarkeit von Kosmetika (in diesem Fall Badekugeln) mit Lebensmitteln (in diesem Fall Eiskugeln). 

Laut EuGH dürfen EU-Länder den Verkauf bestimmter Kosmetika verbieten, wenn eine hohe Verwechslungsgefahr mit Lebensmitteln besteht. Außerdem muss mit der Verwechselung auch eine Gefährdung der Gesundheit verbunden sein. Besonders wichtig ist dies bei Produkten für Kindern.

Es obliegt jedoch im Einzelfall den nationalen Behörden, dies fallbezogen zu prüfen. Ein allgemeines Verbot für solche Produkte sei nicht vorgesehen.

Grundlage ist die Sicherheit der Produkte gemäß der VO (EG) 1223/2009 (EU-Kosmetikverordnung), vor allem auch die Berücksichtigung möglicher Gesundheits- und Verwechslungsgefahren im Rahmen der Erstellung des Sicherheitsberichts. 

 

Falls Sie Fragen zur allgemeinen Regulatorik Ihres Produktes haben sollten, sprechen Sie uns, wir freuen uns auf Ihre Nachricht.
 

Quelle:

https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=EuGH&Datum=17.12.2020&Aktenzeichen=C-667/19