06.02.2018 - Analytik
Neues zu Perchlorat
Perchlorate sind Salze der Perchlorsäure, die natürlicherweise z. B. in bestimmten Düngemittel wie Chilesalpeter oder als Folge industrieller Verwendungen (u.a. in Desinfektionsmitteln) in der Umwelt vorkommen und deshalb zu einer Kontamination pflanzlicher Lebensmittel führen können. Bereits seit 2013 ist die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) von der EU-Kommission mit der Aufgabe betraut, umfassende Risikobewertungen von Perchlorat durchzuführen. Im November 2017 wurde im Rahmen einer Monitoring-Studie eine neue Expositionsabschätzung der EFSA bezüglich Perchlorat veröffentlicht.
Das CONTAM Panel (The Panel on Contaminants in the Food Chain) der EFSA hat nun der EU-Kommission seine Schlussfolgerungen zur neuen Expositionsabschätzung für Perchlorat in Form eines Entwurfs vorgelegt, in dem auch erste Vorschläge für neue „regulatory levels“ für die weitere Absenkung der bisherigen Übergangswerte enthalten sind.
Demnach vertritt das CONTAM Panel die Auffassung, dass die jetzt ermittelte Exposition der Exposition aus 2014 entspricht. Die EFSA hatte 2014 im Rahmen einer wissenschaftlichen Stellungnahme für Perchlorat eine tolerierbare Aufnahmemenge (TDI) von 0,3 µg pro kg Körpergewicht errechnet. Außerdem bestätigt das CONTAM Panel die Schlussfolgerung der EFSA, dass sowohl eine chronische als auch kurzfristige Exposition gegenüber Perchlorat ein mögliches Gesundheitsrisiko für den Verbraucher darstellt.
Bezüglich der „regulatory levels“ wird für die meisten Produkte und Produktgruppen eine Halbierung der jetzigen Übergangswerte vorgeschlagen. Für wenige Produkte und Produktgruppen wie z. B. Spinat, Grünkohl und Tee bleiben die jetzigen Übergangswerte erhalten. Über weitere Entwicklungen zu Perchlorat werden wir Sie auf dem Laufenden halten.
In unseren Tentamus-Laboren führen wir die Untersuchungen auf Perchlorat routinemäßig durch. Wir liefern Ihnen schnelle und zuverlässige Ergebnisse.
Für Fragen stehen Ihnen unsere Kundenberater sehr gerne zur Verfügung.
Quelle: Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e.V.: www.bll.de