30.07.2024 - Kosmetik
Nitrosamine in Kosmetik
Bei Nitrosaminen (N-Nitrosamine) handelt es sich um organische Verbindungen, die aus sekundären Aminen im sauren Milieu unter Einwirkung von nitrosierenden Substanzen (z.B. salpetrige Säure, Nitrite) gebildet werden.
Nitrosamine sind gem. Anhang II Nr. 410 der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 in kosmetischen Mitteln verboten, da sie krebserregend wirken.
Das Substanzspektrum der Nitrosamine ist groß und bei Weitem sind nicht alle Einzelsubstanzen bekannt. Es bietet sich die Bestimmung des Summenparameters Total N-NO an, bei dem alle NO-Funktionen der in der Probe enthaltenen N-Nitrosamine abgespalten werden und anschließend mittels Chemilumineszenz detektiert werden.
Indikatoren für das Vorhandensein bzw. die potentielle Bildung von Nitrosaminen sind beispielweise bestimmte Rohstoffe, die entsprechende Verunreinigungen aufweisen oder deren chemische Struktur geeignet ist unter passenden Rahmenbedingungen Nitrosamine zu bilden.
Hierzu gehören beispielsweise: Nitrocellulose, Hydrolyzed Wheat Protein, Hydrolyzed Keratin, Cocamidopropyl Betaine
Haben Sie Fragen zur Nitrosaminbestimmung bzw. zur Bestimmung des Total NNO-Gehalts, dann sprechen Sie uns gerne an.