13.11.2024 - Lebensmittel

Phantasiebezeichnung „Burger“

Auf der 19. Lemgoer Lebensmittelrechtstagung Fleisch und Fleischkost wurden aktuelle Fragen zu Deklarationen geklärt.

Unter anderem wurde diskutiert was unter der Bezeichnung „Burger“ zu verstehen ist.

In den Leitsätzen für Fleisch und Fleischerzeugnisse ist die Bezeichnung „Burger“ nicht geregelt. Geregelt sind hingegen die Bezeichnungen Hamburger, Beefburger und Cheeseburger (Leitsätze für Fleisch und Fleischerzeugnisse Leitsatznummer 2.1.5.5).

Die alleinige Bezeichnung „Burger“ ist demnach auf der Verpackung nicht ausreichend und muss durch eine weitere Bezeichnung ergänzt werden.

In den Laboren der Tentamus Gruppe führen wir regelmäßig Untersuchungen von Fleisch und Fleischerzeugnissen durch. Darüber hinaus beraten wir Sie gerne bei Deklarationsfragen.

Bei Fragen stehen Ihnen unsere Kundenberater gerne zur Verfügung.

 

Quelle: Fleischwirtschaft 10_2024; www.fleischwirtschaft.de