20.03.2019 - Kosmetik
Prüfung der Verkehrsfähigkeit kosmetischer Mittel
Ausschließlich kosmetische Produkte, die die strengen Vorgaben der VO (EG) 1223/2009 (EU-Kosmetik-Verordnung) erfüllen, dürfen in Deutschland bzw. der EU in Verkehr gebracht werden. Hierzu gehört die Erstellung eines Sicherheitsberichts, das Führen einer Produktinformationsdatei (PID) sowie der Beleg etwaiger Auslobungen und Claims gemäß der Claims-Verordnung VO (EG) 655/2013.
Sie haben Fragen zu diesen Verordnungen?
Sie benötigen Unterstützung in der Formulierung und dem Beleg von Claims?
Das BAV Institut und seine Tentamus-Laborpartner prüfen für Sie die Verkehrsfähigkeit Ihres kosmetischen Produktes. Neben mikrobiologischen Untersuchungen gemäß der DIN EN ISO 17516 prüfen wir die für das jeweilige Produkt relevanten chemischen und chemisch-physikalischen Parameter. Die Einhaltung kennzeichnungsrechtlicher Vorgaben wird ebenfalls kontrolliert.
Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne!