23.12.2020 - Lebensmittel

Pyrrolizidinalkaloide in Lebensmitteln: Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1881/2006

 

Die Europäische Union veröffentlicht Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 mit Grenzwerten für Pyrrolizidinalkaloide in Lebensmitteln.

Die Grenzwerte betreffen pflanzliche Lebensmittel wie Tee, Nahrungsergänzungsmittel mit pflanzlichen Inhaltsstoffen sowie getrocknete Kräuter und beruhen auf einer Bewertung des wissenschaftlichen Gremiums für Kontaminanten in der Lebensmittelkette (CONTAM) der europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA).

Die Änderungen der europäischen Kontaminanten-Verordnung 1881/2006 treten am 1. Juli 2022 in Kraft.

Beispiele für Grenzwerte sind:

-          Kreuzkümmel: 400 µg/kg

-          Borretsch, Liebstöckel, Majoran, Oregano (getrocknet): 1000 µg/kg

-          Borretschblätter, die für den Endverbraucher in Verkehr gebracht werden: 750 µg/kg

 

In unseren Tentamus-Laboren führen wir die Untersuchungen auf Pyrrolizidinalkaloide regelmäßig durch. Wir liefern Ihnen schnelle und zuverlässige Ergebnisse.

Für Fragen stehen Ihnen unsere Kundenberater sehr gerne zur Verfügung.

 

Quelle:europäische Kontaminanten- Verordnung 1881/2006, eur-lex.europa.eu