19.01.2021 - Kosmetik
Regulierung allergener Duftstoffen in Kosmetika
Der Einsatz von Duftstoffen in kosmetischen Mitteln dient der Überdeckung unangenehmer wie auch ungewohnter (Eigen)Gerüche vieler Kosmetika und trägt oftmals zur Kaufentscheidung der Verbraucher bei. Nicht selten kommt es allerdings bei bestimmten Parfuminhaltsstoffen zu Unverträglichkeiten auf der Haut.
Aus diesem Grund sind im Anhang III der EU-Kosmetikverordnung VO (EG) 1223/2009 insgesamt 26 Duftstoffe gelistet, die als Kontaktallergene bekannt und daher verpflichtend in der Ingredients-Liste aufzuführen sind. Bei Produkten, die auf der Haut verbleiben (sog. leave-on-Produkte) gilt dies ab einem Gehalt von 10 mg/kg (0,01%) und für Produkte, die abgespült werden (sog. rinse-off-Produkte) ab 100 mg/kg (0,1%).
Die Duftstoffe Hydroxyisohexyl-3-Cyclohexene Carboxaldehyde (Handelsname Lyral), Atranol und Chloratranol sind seit dem 23.8.2019 verboten. Deren Verwendung in kosmetischen Produkten und das Inverkehrbringen ist somit nicht zulässig. Nach der Übergangsfrist gilt ab dem 23.8.2021 ein Verkaufsverbot solcher Kosmetika.
Überprüfen Sie Ihre Produkte auf die Abwesenheit dieser Substanzen sowie die Gehalte deklarationspflichtiger Duftstoffe. Das BAV Institut im Verbund mit der Tentamus-Laborgruppe weist deklarationspflichtige und verbotene Duftstoffe zuverlässig und schnell für Sie nach.
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