04.02.2019 - Kosmetik
Rückstände von Schwermetallen in Kosmetika
Rückstände von Schwermetallen können sowohl in Rohstoffen als auch in Endprodukten ein Problem darstellen. Toxikologisch relevant und rechtlich reguliert sind die Metalle
- Arsen, Antimon, Blei, Cadmium und Quecksilber.
Für diese Metalle gilt gemäß VO (EG) Nr. 1223/2009: sie dürfen nur in technologisch unvermeidbaren Resten enthalten sein! Außerdem dürfen sie zu keiner Zeit die Gesundheit des Anwenders schädigen.
Weiterhin spielt bei dekorativen Produkten Chrom (VI) und schweißlösliches Nickel eine Rolle.
Lassen Sie Ihre Endprodukte und Rohstoffe auf Schwermetalle prüfen. Belegen Sie die Sicherheit Ihrer Produkte. Das BAV Institut und seine Tentamus-Laborpartner analysieren mit modernsten Methoden alle aufgeführten Schwermetalle.
Sprechen Sie uns an, wir freuen uns auf Ihre Nachricht!