29.02.2024 - Kosmetik

Schwermetalle in Kosmetika und kosmetischen Rohstoffen

 

In der VO (EG) 1223/2009, Anhang 2, sind mehrere Schwermetalle als Kontaminanten aufgeführt. Nur in technisch unvermeidbaren und gesundheitlich unbedenklichen Mengen dürfen die Stoffe aus diesem Anhang in kosmetischen Fertigprodukten enthalten sein.

Unter den regulierten Schwermetallverbindungen befinden sich Arsen, Antimon, Blei, Cadmium und Quecksilber, wobei auch Chrom und Nickel berücksichtigt werden können.

Auf der Grundlage eines umfassenden Monitoringprogramms hat das BVL in Berlin im Jahr 2016 Höchstmengen für diese Metalle empfohlen. Diese Empfehlungen gelten derzeit als Technikstand für die Bewertung kosmetischer Produkte, auch von behördlicher Seite.

Das BAV Institut, Teil der internationalen Tentamus-Laborgruppe, führt Prüfungen auf Schwermetallgehalte sowohl in kosmetischen Endprodukten als auch in Rohstoffen durch und bietet zudem Beratung zu regulatorischen Fragen an.

Weitere Informationen finden Sie hier: www.bvl.bund.de

 

 

Quelle: www.bvl.bund.de