05.08.2022 - Lebensmittel

Spurenkennzeichnung von Allergenen – „kann enthalten“ kann zu Beanstandungen führen: ALTS-Beschluss

Spurenkennzeichnung von Allergenen – „kann enthalten“ kann zu Beanstandungen führen: ALTS-Beschluss

 

Der Lebensmittelverband Deutschland informiert in einer Mitteilung, dass die Spurenkennzeichnung von Allergenen in der Art „kann […] enthalten“ zu Beanstandungen durch die Lebensmittelüberwachung führen kann.

 

Als Grund wird angeführt, dass in dem betreffenden ALS/ALTS-Beschluss 2021/88/15 lediglich die Angaben:

  • „kann Spuren von (explizite Nennung von Allergenen) enthalten“

Und

  • „im Betrieb werden (explizite Nennung von Allergenen) verarbeitet“

Als hinreichend bestimmte Angaben aufgeführt werden.

 

Der Lebensmittelverband Deutschland hat nach eigenen Angaben bereits Kontakt mit dem  ALTS und ALS (Arbeitskreis Lebensmittelchemischer Sachverständiger der Länder und des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit) aufgenommen um anzuregen, dass die Angabe „kann (explizite Nennung von Allergenen) enthalten“ in den Beschluss aufgenommen wird.

Weiterführende Links: 

 

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Bei Fragen stehen Ihnen unsere Kundenberater gerne zur Verfügung.

 

Quelle: Lebensmittelverband Deutschland (Mitteilung L-532-2022)