22.01.2024 - Kosmetik
Stabilitätstest von Kosmetika als Teil des Sicherheitsberichts – ISO 18811
Die VO (EG) 1223/2009 fordert für jedes Kosmetikum das Vorliegen eines Sicherheitsberichts. Essentieller Bestandteil des Berichts sind Unterlagen zur Stabilität und Haltbarkeit des Produkts. Dies umfasst die mikrobiologische und chemisch-physikalische Stabilität.
Unser Institut führt für Sie für alle Arten von Produkten durch:
- Konservierungsbelastungstests (KBT) gemäß ISO 11930
- Chemisch-physikalische Stabilitätstests mit Einlagerung der Proben
- Prüfung bestimmter Kennzahlen vor / während /nach der Einlagerung
- Beratung zu individuellen Prüfspektren und Planung von Stabilitätstests für Ihr Kosmetikum
Das BAV Institut führt diese Prüfungen seit vielen Jahren mit Schnelligkeit & Zuverlässigkeit für Sie durch. Ebenfalls erstellen wir für Sie den Sicherheitsbericht und notifizieren Produkte über das CPNP-Portal.
Quelle:
https://www.beuth.de/de/technische-regel/iso-tr-18811/286522948