20.04.2023 - Kosmetik

Stiftung Warentest – Selbstbräuner mit formaldehydabspaltenden Substanzen – Dihydroxyaceton (DHA)

Die Stiftung Warentest testet insgesamt 20 Selbstbräuner.

Zur Bräunung wird der Inhaltstoff Dihydroxyaceton (DHA) eingesetzt, der in Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 gelistet ist. Somit ist diese Substanz für den Einsatz in kosmetischen Mitteln zugelassen. Jedoch kann DHA Formaldehyd abspalten. Formaldehyd selbst steht im Verdacht kanzerogen zu wirken, weshalb der Einsatz von freiem Formaldehyd seit 2019 verboten ist.

Von Stiftung Warentest wurde vor allem kritisiert, dass die Produkte keine Warnhinweise tragen mit denen auf mögliche Abspaltprodukte hingewiesen wird.

Im Jahr 2022 wurde mit der Änderungsverordnung VO (EU) Nr. 2022/1181 der Anhang V der VO (EG) Nr 1223/2009 mit der Angabe ergänzt, dass Fertigerzeugnisse den Hinweis „spaltet Formaldehyd ab“ tragen müssen, sofern die Gesamtkonzentration an abgespaltenem Formaldehyd 10 ppm überschreitet. Die Änderungsverordnung bezieht sich jedoch lediglich auf Konservierungsstoffe, die Formaldehyd abspalten können.

Die Stiftung Warentest weist darauf hin, dass DHA jedoch nicht als Konservierungsstoff eingesetzt wird. Daher ist für DHA ein Hinweis nach der Änderungsverordnung nicht verpflichtend.

 

Das BAV-Institut im Verbund der internationalen Tentamus-Laborgruppe bietet die Untersuchung von Formaldehyd (frei und gebunden) in kosmetischen Produkten an.

Wir freuen uns auf Ihre Nachricht.

 

Quelle:

Stiftung Warentest: Ausgabe April 2023

Verordnung (EU) 2022/1181 der Kosmmission vom 8. Juli 2022 zur Änderung der Einleitung des Anhangs V der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über kosmetische Mittel

Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über kosmetische Mittel