22.10.2024 - Kosmetik

Talc-Verbot in der EU

Talc findet aktuell in zahlreichen kosmetischen Mitteln Einsatz, allem voran in Babypuderprodukten und in pudrigen dekorativen Kosmetikartikeln. Es handelt sich um ein mineralisches Schichtsilikat, genauer gesagt um ein Magnesiumsilikathydrat, welches die INCI (International Nomenclature of Cosmetic Ingredients) Bezeichnung „Talc“ trägt und gem. Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 i.V. m. Anhang III unter der laufenden Nummer 59 beschränkt ist.

In einem Bericht von September dieses Jahres stuft der Ausschuss für Risikobewertung (Committee for Risk Assessment (RAC)) der Europäischen Chemikalienagentur (European Chemicals Agency (ECHA)) Talc als CMR (carcinogen, mutagen, reproduktionstoxisch) Stoff der Kategorie 1B ein. Diese Einstufung erfolgt nach den Kriterien der Verordnung zur Klassifizierung, Kennzeichnung und Verpackung chemischer Substanzen (CLP Verordnung).

Diese Einstufung zieht ein Verbot von Talc in kosmetischen Mitteln in der EU nach sich, welches für 2027 erwartet wird.

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Quelle: www.coslaw.eu