10.07.2024 - Lebensmittel

Verbraucherzentrale: Höchstmengen für Vitamine und Mineralstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln?

Im Mai 2024 hat die Verbraucherzentrale den Artikel „Endlich Höchstmengen für Vitamine und Mineralstoffe?“ veröffentlicht.

Bereits vor über 20 Jahren hat die EU beschlossen gesetzlich einheitliche Höchstmengen für Vitamine und Mineralstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln festzulegen. Leider gibt es diese bisher weder in Deutschland noch in der EU.

Die Regelungen in der EU sind aktuell sehr uneinheitlich. Viele Mitgliedstaaten haben eigene Empfehlungen oder gesetzliche Vorgaben erlassen, die sich erheblich voneinander unterscheiden. Für Deutschland gibt es lediglich seit 2018 unverbindliche Empfehlungen des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR), an die sich aber wohl nur wenige Hersteller halten.

Seit 2020 gibt es wieder eine Arbeitsgruppe bei der EU-Kommission, die einheitliche Höchstmengenregelungen für die EU erarbeiten soll und u.a. auch die Empfehlungen des BfR als wissenschaftliche Basis heranzieht. Erste Vorschläge wurden inzwischen veröffentlicht.

Neben Höchstmengen für Vitamine und Mineralstoffe sind aber noch weitere Regelungen für zahlreiche Stoffe in Nahrungsergänzungsmitteln, insbesondere pflanzliche Zutaten notwendig. Für diese so genannten "sonstigen Stoffe" muss es nach Auffassung der Verbraucherzentrale eine Positivliste geben. Stoffe, die nicht in der Positivliste enthalten sind, sollten nicht mehr verwendet werden dürfen.

Über weitere Entwicklungen werden wir Sie auf dem Laufenden halten.

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Quelle: 

www.verbraucherzentrale.de 

www.bfr.bund.de