26.01.2022 - Lebensmittel
Verbraucherzentrale: Viele Lebensmittel enthalten Vitamin D Zusatz ohne Genehmigung und überschreiten die Höchstmenge
Eine Stichprobe der Verbraucherzentrale ergab, dass von 112 Lebensmittelproben 68 Proben Vitamin D Zugesetzt wurde, obwohl dies in Deutschland ohne Genehmigung verboten ist. Grundsätzlich zugelassen ist der Zusatz von Vitamin D in Deutschland nur für Margarinen und Streichfette. Alle weiteren Lebensmittelgruppen benötigen eine Genehmigung. Lebensmittel wie Milch, Bäckerhefe oder Pilze dürfen durch UV-Bestrahlung mit Vitamin D angereichert werden. Sie wurden nach der sogenannten Novel Food-Verordnung als neuartige Lebensmittel zugelassen und müssen deren Vorgaben einhalten.
Zudem ergab die Untersuchung, dass diese Höchstmengen bei 13 Produkten überschritten wurden. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat Höchstmengen vorgeschlagen, unter anderem für Milchprodukte, Brot und Streichfette. Eine zu hohe Aufnahme von Vitamin D kann nämlich zu gesundheitlichen Problemen führen, wie z.B. Nierenschäden oder Herzrhythmusstörungen hervorrufen.
In unseren Tentamus-Laboren führen wir die Bestimmung von Vitamin D-Gehalten in Lebensmitteln regelmäßig durch. Wir liefern Ihnen schnelle und zuverlässige Ergebnisse.
Für Fragen stehen Ihnen unsere Kundenberater sehr gerne zur Verfügung.
Quellen:
Verbraucherzentrale via Link
Verbraucherzentrale via Link
BfR via Link
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32015R2283