04.02.2020 - Lebensmittel
Verbraucherzentralen warnen vor CBD-haltigen Lebensmitteln
Bei Cannabidiol (CBD) handelt es sich um ein nicht psycho-aktives Cannabinoid, das in der Hanfpflanze enthalten ist. Lebensmittelprodukte, die mit CBD angereichert sind oder CBD-haltige Zutaten enthalten, werden in den letzten Jahren immer häufiger auf den Markt gebracht.
Die angereicherten Lebensmittel und Nahrungsergänzungsmittel werben oft mit einer gesundheitsfördernden Wirkung von CBD. Die Verbraucherzentralen weisen darauf hin, dass derartige Wirkungen nicht belegt sind. Laut der Health-Claims-Verordnung (VO 1924/2006) darf auf Lebensmitteln kein Hinweis auf gesundheitsbezogene Angaben zu finden sein.
Bei CBD-haltigen Lebensmitteln handelt es sich laut der Novel-Food-Verordnung (VO 2015/2283) um ein so genanntes neuartiges Lebensmittel. Bei diesen Lebensmitteln bedarf es einer gesonderten Zulassung, bei der die Unschädlichkeit des Lebensmittels nachgewiesen werden muss. Da dies im Falle von CBD nicht geschehen ist, sind angereicherte Produkte nicht verkehrsfähig.
Außerdem können gesundheitsgefährdende Wirkungen von CBD bislang nicht ausgeschlossen werden.
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Für Fragen stehen Ihnen unsere Kundenberater sehr gerne zur Verfügung.
Quelle: www.verbraucherzentrale.de