21.12.2018 - Lebensmittel
Veröffentlichungen von Ergebnissen der Lebensmittelüberwachung
Wie bereits berichtet haben einzelne Bundesländer Veröffentlichungen von Beanstandungen der Lebensmittelüberwachung nach § 40 Abs. 1a LFGB vorgenommen.
Inzwischen existiert dazu auch Erlasse einiger Länder wie z. B. Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein. In Baden-Württemberg wurde unter www.verbraucherinfo.ua-bw.de eine Reihe von Fragen und Antworten veröffentlicht. Des Weiteren finden Sie auf dieser Homepage ebenfalls die Tabellen mit den Grenzwertüberschreitungen und den „Sonstigen Verstößen“. In anderen Bundesländern wurden vergleichbare Seiten im Internet aufgebaut.
Schützen Sie sich vor Veröffentlichungen durch
- Einhaltung der Hygienevorschriften
- Führung eines angemessenen Hygiene- und HACCP-Konzeptes inkl. Dokumentation
- Durchführung mikrobiologischer Eigenkontrollen / Laboruntersuchungen (gilt für Hersteller leicht verderblicher Lebensmittel bzw. Gemeinschaftsverpflegungseinrichtungen und Catering)
Für Fragen stehen Ihnen unsere Kundenberater sehr gerne zur Verfügung.-