04.04.2022 - Lebensmittel
Verordnung (EG) 1881/2006 – neue Höchstmengen für Blausäure (Cyanid) geplant
Von Seiten der Europäischen Kommission liegt ein Verordnungsentwurf zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 in Bezug auf Höchstmengen für Blausäure (auch bekannt als Cyanid) in verschiedenen Lebensmitteln vor. Bisher gibt es lediglich ein Höchstgehalt für Aprikosenkerne. Nun sollen weitere Höchstgehalte für Leinsamen, Mandeln und Maniok eingeführt werden. Geplant sind u.a. Höchstgehalte an Blausäure von 150 mg/kg in Leinsaat oder 35 mg/kg in Mandeln für den Endverbraucher, 50 mg/kg in der Maniokwurzel bzw. 10 mg/kg in Maniokmehl (Tapiokamehl).
Der Verordnungsentwurf durchläuft nun ein dreimonatiges Konsultationsverfahren. Die Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Kommission findet voraussichtlich im Sommer dieses Jahres statt, die Verordnung soll ab Januar 2023 gelten.
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Quellen:
Lebensmittelverband Deutschland - https://www.lebensmittelverband.de
Homepage der Europäischen Kommission: https://ec.europa.eu/
Link zum Verordnungentwurf: https://ec.europa.eu/transparency/comitology-register/screen/documents/079362/1/consult?lang=en
LAVES - https://www.laves.niedersachsen.de/startseite/
Link: https://www.laves.niedersachsen.de/startseite/lebensmittel/aktuell/vorsicht-beim-verzehr-von-bitteren-mandeln-und-bitteren-aprikosenkernen--gefahr-durch-blausaeure-73476.html