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09.04.2024 - Kosmetik

Verordnung (EU) 2024/996 für Kosmetik – Neuregulierung Vitamin A und Arbutin

 

Am 4. April 2024 wurde die Verordnung (EU) 2024/996 betreffend stofflicher Neuregulierungen für kosmetische Produkte und Anpassung der VO (EG) 1223/2009 publiziert. 

Die Verordnung enthält die folgenden wesentlichen Anpassungen:

Kosmetische Produkte, die einen der genannten Stoffe enthalten und nicht den neuen Höchstmengen entsprechen, dürfen ab dem 1. November 2025 nicht mehr verkauft werden (für Retinole Stichtag 1. Mai 2027).

Auch für diese Anpassungen gelten entsprechende Übergangsfristen, die im Verordnungstext aufgeführt sind.

Sie haben Fragen zu dieser Regulierung oder andern regulatorischen Themen ? Melden Sie sich bei Ihrem BAV Kundenberater.

 

 

Quelle:

Commission Regulation (EU) 2024/996 of 3 April 2024 amending Regulation (EC) No 1223/2009: https://eur-lex.europa.eu