06.02.2024 - Kosmetik
Verwendung von Octocrylene als UV-Filter in Kosmetik
Die Substanz Octocrylene (CAS-Nr. 6197-30-4) wird in Kosmetika als UV-Filter gemäß den Vorgaben des Anhangs VI der VO (EG) 1223/2009 eingesetzt. Die Höchstmenge beträgt für kosmetische Fertigprodukte aktuell 10%, für Sprays ist die maximale Menge mit 9% festgelegt.
Seit einiger Zeit wird diskutiert, welche negativen Auswirkungen dieser UV-Filter auf marine Ökosysteme und vor allem Korallen haben könnte. Auch eine nachteilige Beeinflussung des Trinkwassers durch Kontamination wird diskutiert.
Die französische Behörde Anses plant Beschränkungen des Stoffes über Annex XVII der REACH-Verordnung herbeizuführen. Diese Einschränkungen wären dann auch unmittelbar für alle kosmetischen Produkte gültig.
Das BAV Institut im Verbund der internationalen Laborgruppe Tentamus unterstützt Sie beratend und analytisch zu diesem Thema.
Wir halten Sie zu den weiteren Entwicklungen auf dem Laufenden.
Quelle: European Chemicals Agency: www.echa.europa.eu