12.12.2024 - Kosmetik

Vorläufige SCCS-Opinions für Ethylhexyl Methoxycinnamate und Benzophenone-1

Das wissenschaftliche Beratungsgremium der Europäischen Kommission (SCCS – Scientific Committee on Consumer Saftey) hat zwei vorläufige Stellungnahmen zu den UV-Filtern Ethylhexyl Methoxycinnamate und Benzophenone-1 veröffentlicht, wobei Benzophenone-1 derzeit nicht im Anhang VI (zugelassene UV-Filter in kosmetischen Mitteln) der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 reguliert ist.

Aufgrund der unzureichenden Datenlage kann das SCCS die Sicherheit beider Substanzen nicht abschließend beurteilen, da die eingereichten Informationen nicht ausreichen, um eine mögliche Genotoxizität auszuschließen.

Weiterhin zeigen die eingereichten Nachweise, dass es sich bei beiden Verbindungen um endokrin-aktive Substanzen (greifen in das Hormonsystem des Körpers ein) handelt, da sie sowohl in vitro (außerhalb eines lebenden Organismus) als auch in vivo (innerhalb eines lebenden Organismus) eine klare estrogene Aktivität und eine schwache anti-androgene Aktivität aufweisen.

Die Kommentierungsdeadline für Ethylhexyl Methoxycinnamate läuft zum 17.01.2025 und die für Benzophenone-1 läuft zum 13.01.2025 aus.

 

Quelle: www.health.ec.europa.eu