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07.03.2025 - Lebensmittel
Aktuelle Gesetzesänderung bei Pestizidrückständen in pflanzlichen und tierischen Lebensmitteln
Die Europäische Union senkte mit der Verordnung (EU) 2025/158 beim Insektizid Acetamiprid die Rückstandshöchstgehalte von 38 pflanzlichen und tierischen Erzeugnissen. Ursache war die Absenkung der empfohlenen toxikologischen Referenzwerte (ADI/ARfD) der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA). Die Verordnung gilt nach einer Übergangszeit von 6 Monaten ab dem 19. August 2025.
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Quelle:
www.bvl.bund.de
www.efsa.europa.eu
www.eur-lex.europa.eu