21.03.2025 - Lebensmittel

Emmentaler – eine geschützte Herkunftsbezeichnung?
Die EU-Kommission hat im Januar 2025 entschieden, dass „Emmentaler“ keine geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.) ist, sondern eine allgemeine Bezeichnung für eine Käsesorte.
Diese Entscheidung bedeutet, dass die Bezeichnung „Emmentaler“ nicht EU-weit geschützt wird, obwohl die Schweiz den Namen im März 2024 als geschützte Ursprungsbezeichnung in das internationale Register eintragen ließ. Dieser Schutz gilt nur in der Schweiz und 43 weiteren Ländern, aber nicht in der EU. Die EU-Kommission verweigerte den Schutz, da „Emmentaler“ historisch und kulturell mit einer größeren Region als der Schweiz verbunden ist und in der EU als allgemeiner Begriff für diese Käsesorte gilt.
In der EU darf der Käse weiterhin „Emmentaler“ genannt werden, solange er den nationalen Herstellungsvorschriften entspricht – in Deutschland der Käseverordnung. Der Emmentaler muss demnach ein vollfetter Hartkäse mit gleichmäßigen Löchern und einem mild-nussigen Geschmack sein.
Zudem können in der EU geografische Angaben für traditionelle Spezialitäten geschützt werden. Für „Emmentaler“ gibt es in der EU jedoch nur geschützte geografische Bezeichnungen (g.g.A.) für bestimmte Varianten, wie „Allgäuer Emmentaler“ (g.U.) aus Deutschland oder „Emmental de Savoie“ (g.g.A.) aus Frankreich. Der Schutz gilt dabei nicht für den allgemeinen Namen „Emmentaler“, sondern nur für die vollständigen Bezeichnungen.
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Quelle: www.lebensmittelklarheit.de
www.eur-lex.europa.eu