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25.03.2025 - Kosmetik

Gesetz Nr. 2025-188 Frankreich – Verbot Verwendung von PFAS in Kosmetika

Gesetz Nr. 2025-188 Frankreich – Verbot Verwendung von PFAS in Kosmetika

Mit dem nationalen Gesetz Nr. 20225-188 vom 27. Februar 2025 wird die Verwendung von PFAS in Kosmetika in Frankreich neu geregelt. Der aktive Zusatz von PFAS sowie der Verkauf von Kosmetika, denen diese PFAS zugesetzt wurden, ist ab dem 1.1. 2026 in Frankreich verboten.

Diese nationale Rechtsprechung ist kein Widerspruch zur EU-Gesetzgebung mit der VO (EG) 1223/2009, vielmehr ergänzt bzw. verschärft das neue Gesetz diese. 

PFAS (Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen) sind seit längerer Zeit in Diskussion, ein Verbot der Verwendung ist wahrscheinlich, wird aufgrund der breiten Verwendung jedoch noch Zeit in Anspruch nehmen. 

Auf Ebene der ECHA (Europäische Chemikalienagentur) wird aktuell ein mögliches Verbot diskutiert.

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Quellen:

www.legifrance.gouv.fr

www.echa.europa.eu