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27.03.2025 - Kosmetik

Neue Substanzen in ECHA-Liste - Kosmetik
Die ECHA (Europäische Chemikalienagentur) hat kürzlich eine aktualisierte Liste mit Substanzen bzw. Substanzklassen veröffentlicht, bei denen möglicherweise Regulierungsbedarf besteht. Wichtig ist hierbei, daß dieser Schritt noch nicht zwingend zu einer Neubewertung führt. Vielmehr gibt diese Liste (Assessment of Regulatory Needs) einen Ausblick auf mögliche zukünftige Regulierungen.
Neu aufgenommen wurden unter anderem:
- Langkettige, aliphatische, quaternäre Ammoniumverbindungen
- Bestimmte Bromidsalze
- Quaternisierte Alkoholamine und deren Ester
- Anorganische Carboxylate
- Ester aliphatischer, monocyclischer Alkohole
Diese möglichen Einschränkungen gelten dann für Kosmetika, aber auch für weitere Verbraucherprodukte.
Quelle:
www.echa.europa.eu