News
18.03.2025 - Kosmetik

Neueinstufung Hexamethylindanopyran (Galaxolide) Kosmetik
Im Dezember 2024 hat die zuständige französische Behörde ein neues CLH-Dossier betreffend harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung von Galaxolide eingereicht.
Aktuell ist Galaxolide gemäß EU-Kosmetikverordnung 1223/2009, Annex III (laufende Nummer 336) zum Einsatz in Kosmetika geregelt. Es besteht eine Deklarationspflicht des Stoffes ab einer Menge von 10ppm (leave-on-Produkte) bzw. 100ppm (rinse-off-Produkte), eine Höchstmenge existiert nicht.
Mit der zu erwartenden Neueinstufung (möglicherweise reproduktionstoxisch Kat. 1B) wird ein Verbot wahrscheinlich. Bis eine derartige Neueinstufung final erfolgt, vergehen in der Regel mindestens 40 Monate.
Unser Institut prüft Galaxolide und weitere Substanzen im Rahmen unseres Duftstoffspektrums, auch nach der neuen Regulierung VO (EU) 1223/1545.
Quellen:
www.echa.europa.eu
www.comments.echa.europa.eu