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10.03.2025 - Lebensmittel

Neuer ALS-Beschluss zur Kennzeichnung "frei von" bei Allergenen
Die Arbeitsgruppe Lebensmittelchemischer Sachverständiger (ALS) hat einen neuen Beschluss für die Kennzeichnung "frei von" bei Allergenen gefasst. Demnach dürfen Lebensmittel nur dann mit "frei von (Allergen x)" gekennzeichnet werden, wenn das betreffende Allergen tatsächlich nicht nachweisbar ist. Ist das Allergen jedoch nachweisbar, wird eine solche Kennzeichnung als irreführend gemäß Artikel 7 Absatz 1 der LMIV bewertet.
Die ALS empfiehlt Hinweise wie "ohne Zusatz/Zugabe/Verwendung von (Allergen x)" nur zu verwenden, wenn das Allergen nicht als Zutat eingesetzt wurde und keine technologisch unvermeidbaren Spuren des Allergens im Produkt vorhanden sind. Andernfalls könnten solche Angaben ebenfalls als irreführend gelten.
Dieser Beschluss soll dazu beitragen, das Vertrauen in die Kennzeichnung von Lebensmitteln zu stärken und die Transparenz für Verbraucher zu verbessern.
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Quelle: www.bvl.bund.de