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13.03.2025 - Kosmetik

UK – weitere Beschränkungen für Methyl Salicylate in Kosmetika

UK – weitere Beschränkungen für Methyl Salicylate in Kosmetika

Großbritannien hat die Welthandelsorganisation (World Trade Organisation - WTO) im Januar 2025 über einen Gesetzesentwurf in Kenntnis gesetzt, der den Einsatz von Methyl Salicylate in kosmetischen Mitteln weiter beschränken soll. 
Methyl Salicylate ist in der Europäischen Union für den Einsatz in kosmetischen Mitteln gemäß Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 Anhang III Nr. 324 beschränkt. Derzeit existieren für 14 Produktkategorien spezifische Grenzwerte. Zudem muss Methyl Salicylate ab einer Konzentration von 10 mg/kg (leave-on Produkte) bzw. 100 mg/kg (rinse-off Produkte) in der INCI-Liste angegeben werden. 

Im UK Gesetzesentwurf werden Grenzwerte für insgesamt 13 Produktkategorien festgelegt. Vor allem werden für einige Produktkategorien niedrigere Grenzwerte für Kinder im Alter zwischen 0,5 – 1 Jahr eingeführt. Diese Produktkategorien umfassen Rinse-off Haut- & Haarprodukte, Handwaschprodukte, Leave-on Hautprodukte (außer Gesichts-Make-up, Sprüh-/Aerosol Bodylotion, Sprüh-/Aerosol Deodorant und Hydroalkoholbasierte Duftstoffe) und Haarprodukte (nicht-Aerosol), sowie Lippenstifte & Lippenpflegestifte.

Der Gesetzesentwurf soll am 30. April 2025 angenommen werden und offiziell am 30. September 2025 in Kraft treten.

Quellen:

www.cirs-group.com