Vorläufige Stellungnahme SCCS zu Diethylamino Hydroxybenzoyl Hexyl Benzoate (DHHB)
In der Stellungahme SCCS/1678/25 vom 14. Februar 2025 wird das Thema Rückstände von Di-n-Hexylphthalat (DnHexP) im Sonnenschutzfilter DHHB seitens der EU aufgegriffen und die Frage diskutiert, welche sicheren Werte für DnHexP definiert werden können.
Das SCCS kommt zu dem Schluss, dass ein Höchstwert von 260ppm (mg/kg) von DnHexP in DHHB toxikologisch akzeptabel ist, sofern das DHHB mit einer maximal zulässigen Höchstkonzentration von 10% im kosmetischen Endprodukt eingesetzt wird. Zudem muss die technische Unvermeidbarkeit gezeigt werden.
Es wird auch darauf hingewiesen, dass Qualitäten von DHHB mit deutlich niedrigeren Gehalten an DnHexP auf dem Markt erhältlich sind.
Die Stellungnahme ist noch bis zum 25.04.2025 zur Kommentierung geöffnet.
Wir prüfen Rückstände von DnHexP und weiteren Weichmachern in DHHB als auch in kosmetischen Endprodukten. Sprechen Sie uns gerne an!
Quelle: www.health.ec.europa.eu