CPNP / SCPM Meldungen

Regulatory Affairs

Der Vorteil des CPNP: Die nationalen Meldepflichten entfallen.

Die Verpflichtung zur Notifizierung des Herstellungsortes (in Deutschland gemäß § 5d der deutschen Kosmetik-Verordnung) bleibt weiterhin bestehen.

Zur Nutzung des CPNP muss sich jede verantwortliche Person zunächst über „EU Login", ein Authentifizierungsdienst der EU-Kommission, registrieren. Detaillierte Erläuterungen zum Registrierungsvorgang sowie zur Nutzung des CPNP liefert ein von der EU-Kommission in allen Amtssprachen angebotenes umfangreiches Nutzerhandbuch. Dieses findet sich zusammen mit weiteren Informationen zu CPNP hier auf den Internetseiten der EU-Kommission.

Ziel der zentralen Erfassung von kosmetischen Mitteln ist der Verbraucherschutz. Bei ernsten unerwünschten Nebenwirkungen können alle europäischen Ämter mit entsprechender Zugangsberechtigung auf diese Datenbank zugreifen und wichtige Informationen zum Beispiel zum Gehalt von ätherischen Ölen oder Alkohol oder weitere sicherheitsrelevante Daten entnehmen. Diese Daten werden bei der Notifizierung abgefragt und werden vom Notifizierer im Detail beantwortet.

Gerne übernehmen wir die Meldung für Sie.

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Ihre Sicherheit

Unsere Qualitäts­standards

Akkreditierung gemäß DIN EN ISO 17025
Zulassung gemäß §44 Infektionsschutzgesetz
Amtliche Gegenprobensachverständige gemäß § 43 LFGB
Zulassung zur Untersuchung von Trinkwasser (AQS-Zertifikat)

Die BAV Kundenberater sind Fachleute aus der Praxis. Sie stehen Ihnen mit ihren Erfahrungen beratend zur Seite.

Überzeugen Sie sich von unseren Leistungen. Gerne unterbreiten wir Ihnen ein unverbindliches und attraktives Kennenlernangebot.

Dr. Bruno Rung
Ihr Ansprechpartner:

Dr. Bruno Rung

Telefon: +49 (0)7621/9140-286
bruno.rung@bav-institut.de