Verpackungsaufdruck

Regulatory Affairs

Überprüfung Verpackungsaufdruck auf EU Konformität

Für den Verpackungsaufdruck gibt es in der Kosmetikverordnung entsprechende Vorgaben. Verpflichtende Angaben sind:

Weitere Informationen:

Für bestimmte Verpackungsformen wie zum Beispiel Aerosoldosen müssen die Gefahrensymbole gemäss Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 berücksichtigt werden. Auch in der Fertigpackungsverordnung FertigPackV 1981 gibt es Hinweise und Symbole, die für kosmetische Mittel bindend sind.

Wir helfen Ihnen, den Verpackungsaufdruck rechtssicher zu gestalten!

Ihre Sicherheit

Unsere Qualitäts­standards

Akkreditierung gemäß DIN EN ISO 17025
Zulassung gemäß §44 Infektionsschutzgesetz
Amtliche Gegenprobensachverständige gemäß § 43 LFGB
Zulassung zur Untersuchung von Trinkwasser (AQS-Zertifikat)

Die BAV Kundenberater sind Fachleute aus der Praxis. Sie stehen Ihnen mit ihren Erfahrungen beratend zur Seite.

Überzeugen Sie sich von unseren Leistungen. Gerne unterbreiten wir Ihnen ein unverbindliches und attraktives Kennenlernangebot.

Dr. Bruno Rung
Ihr Ansprechpartner:

Dr. Bruno Rung

Telefon: +49 (0)7621/9140-286
bruno.rung@bav-institut.de