Fachinformationen BAV Institut
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14.06.2017 - Lebensmittel
Geldstrafe wegen Fehlern bei Produktrückruf
Wegen Fehlern beim Produktrückruf von Käse, der mit Listerien kontaminiert war, ist das Handelsunternehmen Lidl zu Geldbußen von 1,5 Millionen Euro verurteilt worden. Das Unternehmen kündigte an, die Entscheidung anzunehmen und bedauerte, die Ergebnisse von routinemäßigen Untersuchungen falsch interpretiert zu haben. Zudem müssen vier Beschäftigte Geldstrafen bezahlen.
14.06.2017 - Lebensmittel
Roggenmehle mit Mutterkornalkaloiden belastet - In BAV Newsletter 02/2014
Das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Stuttgart hat Roggenmehle und Roggenbrote auf Toxine des sog. Mutterkorns untersucht. Beim Mutterkorn handelt es sich um einen Pilzbefall des Getreidekorns beim Anbau. Bei der Untersuchung wurden teilweise erhöhte Gehalte an Pilzalkaloiden festgestellt. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat mit Verbänden und Firmen aktuelle Handlungsempfehlungen zur Minimierung von Mutterkorn in Getreide und Getreidemahlerzeugnissen erarbeitet.
14.06.2017 - Beratung
Berliner „Smiley-Listen“ unzulässig - In BAV Newsletter 03/2014
Die Berliner Bezirke Lichtenberg und Pankow hatten im Internet sogenannte „Smiley-Listen“ über die Ergebnisse der Hygienekontrollen von Lebensmittelbetrieben veröffentlicht. Wie zuvor das Verwaltungsgericht, hat nun auch das Oberlandesgericht dieses Vorgehen untersagt. Das Verbraucherinformationsgesetz sei keine Rechtsgrundlage für die Veröffentlichung in Form von Minuspunkten, Noten, Farben oder Smiley-Symbolen.
14.06.2017 - Lebensmittel
Rückruf: Mettwurst mit Glassplittern - In BAV Newsletter 04/2011
Die „Reichenbacher Wurstfabrik“ ruft Mettwurst in einer Wurstkonserve der Marke „Oma Hilde“ zurück. Es könnten sich vereinzelt Glasstückchen darin befinden.
14.06.2017 - Lebensmittel
Kommentar zur DIN 10506: Lebensmittelhygiene - Gemeinschaftsverpflegung - In BAV Newsletter 01/2013
Bei der aktuellen Überarbeitung der DIN Norm 10506:2012-03 (Lebensmittelhygiene – Gemeinschaftsverpflegung) hat Herr Dr. Christian Kaiser vom BAV Institut als Mitglied des DIN-Arbeitskreises mitgewirkt. Der nun vorliegende Kommentar zur Norm richtet sich in erster Linie an Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung, wie zum Beispiel Mensen, Kantinen, Cafeterien sowie Kü- chen und Speisenausgabestellen. Aber auch Gaststätten und Restaurants können sich an der Norm orientieren. Ziel des Kommentares ist es, die Empfehlungen für die Anwender transparent zu machen und die Umsetzung in der Praxis zu erleichtern.