Fachinformationen BAV Institut

In diesem Bereich finden Sie ausgewählte Fachinformationen. Diese sind nach Themengebieten sortiert (siehe Navigationsleiste).

Weitere Informationen finden Sie unter Newsletter sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen unter FAQs.

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14.06.2017 - Qualitätskontrollen

Verbraucherinformation nach § 40 Abs. 1a und kein Ende... - In BAV Newsletter 02/2013

§ 40 Abs. 1a LFGB gilt seit dem 1. September 2012 und sieht eine aktive Informationspflicht der Behörden bei Grenzwertüberschreitungen und bei wiederholten Verstößen gegen Vorschriften zum Schutz vor Gesundheitsgefährdung, Täuschung oder bei hygienerechtlichen Verstö- ßen und einem zu erwartenden Buß- geld von mindestens 350 Euro vor.

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14.06.2017 - Lebensmittel

Neuer IFS-Standard für „Verkaufsstellen im Einzelhandel“ - In BAV Newsletter 01/2014

Die IFS-Standards werden vom deutschen und französischen Handelsverband herausgegeben und umfassen Anforderungen bezüglich Produktsicherheit und Produktqualität. Im Lebensmittelbereich hat v.a. der IFS Food große Bedeutung erlangt.

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14.06.2017 - Lebensmittel

Dürfen Spinat und Pilze aufgewärmt werden? - In BAV Newsletter 03/2014

Der Verein zur Förderung von Ernährungsinformation befasst sich auf seiner Internetseite mit dem Aufwärmen von Speisen, die Spinat oder Pilze enthalten. Früher galten diese Gerichte als problematisch, falls sie unzureichend abgekühlt wurden

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14.06.2017 - Beratung

Neue Kennzeichnung Ende 2014: Die Frist läuft...! - In BAV Newsletter 01/2014

Ab 13. Dezember 2014 gilt die neue Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). Eine grundsätzliche Überarbeitung der Produktetiketten ist bis dahin erforderlich.

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14.06.2017 - Lebensmittel

Weitere Zusatzstoffzulassungen für Fleischzubereitungen - In BAV Newsletter 03/2014

Die neue EU-Zusatzstoffregelung in Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 sah bislang nur eine eingeschränkte Anzahl an Zusatzstoffen für die Verwendung in Fleischzubereitungen vor. Die Verordnung (EU) Nr. 601/2014 enthält nun entsprechende Änderungen. Bei Fleischzubereitungen ist zukünftig das sogenannte „Carry-over“ von Zusatzstoffen, mit Ausnahme von Farbstoffen, zulässig. Außerdem werden die Zulassungen von Zusatzstoffen für Fleischzubereitungen in der neuen Verordnung erweitert sowie verschiedene neue Zulassungen festgelegt.

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